25.05.2024 – 26.05.2024
Jahrestagung 2024
Die diesjährige Jahrestagung der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte fand vom 25.-26. Mai 2024 in der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis in Hannover statt. Sie widmete sich der Thematik „‘Es besteht keine Staatskirche.‘ (Art. 137 WRV) 100 Jahre Kirchenverfassungen in Niedersachsen“. Weil dieses Thema in unmittelbarem Zusammenhang zur Landesgeschichte Niedersachsens steht, ließ es sich die Präsidentin des Landtags Hanna Naber nicht nehmen, die Tagungsteilnehmenden wie auch Regionalbischöfin Dr. Petra Bahr zu Beginn eines Empfangs zu begrüßen. Um 14.00 Uhr begann der erste Vortragsblock mit einem Referat von Dipl. jur. Andreas Basse aus Göttingen, welcher unter dem Titel „Das verfasste Kirchenregiment – Ein Ausdruck kirchlicher Emanzipation?“ über die Kirchenordnungen des 19. Jahrhunderts als Vorfahren der Kirchenverfassungen in der Weimarer Republik sprach. Mit seinen Ausführungen insbesondere am Beispiel der hannoverschen Kirchenvorstands- und Synodalordnung von 1864 legte der Referent einen Grund für die nachfolgenden Beiträge. Er beschrieb die emanzipatorischen Errungenschaften des kirchlichen Konstitutionalismus auf den Ebenen der Kirchengemeinden, der Bezirke und des Landes für eine Zeit, in der die Entstaatlichung der Kirche und die Entkirchlichung des Staates als notwendig gefordert wurden. Die Positivierung der Kirchenverfassung erlaubte der auch nach 1866 selbstständig bleibenden hannoverschen Landeskirche, ihre Stellung in Gänze neu zu definieren, und brachte mehr Rechte für die (männlichen) Kirchenmitglieder. Weil das amtskirchliche Denken sich noch über Jahrzehnte fortsetzte, erhebliche Einwirkungsrechte des landesherrlichen Kirchenregiments auf die Selbstverwaltungsstrukturen der Kirche fortbestanden und die Kirche im Wesentlichen weiterhin in erster Linie eine Geistlichkeitskirche war, blieben die vollständige Selbstständigkeit, eine weitergehende Demokratisierung und die Entwicklung hin zur Volkskirche einer späteren Zeit vorbehalten. Im Vortrag und durch Beiträge aus der nachfolgenden Diskussion wurde deutlich, dass die Ebene der Kirchenvorstände, der ein nicht unbedeutender Spielraum eingeräumt wurde, einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollte. Der angekündigte Vortrag von PD Dr. Benedikt Brunner (Mainz/Jena) zu den „Zukunftsaufgaben nach dem Krieg. Der Weg zur Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirche Hannovers, 1917–1924“, entfiel krankheitsbedingt. Direkt schloss sich stattdessen der Beitrag von Prof. Dr. Henning Theißen, Greifswald, zu „Hundert Jahre Kirchenverfassungen in Niedersachsen. Überlegungen zur kirchlichen Selbstbestimmung im Kontext der ersten deutschen Demokratie“ an. Diese wurden aus einer gegenwärtigen kirchentheoretischen Sicht und im Rückblick auf verschiedene historische Positionen angestellt. Theißen stellte vor, dass kirchliche Selbstbestimmung, dem Kirchentheoretiker Eilert Herms folgend, eigentlich Selbststeuerung der Kirche durch theologische Lehre sei und Kirche den Gang ihrer institutionellen Entwicklung mit theologischen Mitteln selbst in die Hand nehme. Erkennbar sei dieses z.B. an der reformationszeitlichen Bekenntnisbildung. So zielte die kirchliche Entwicklung auf Ablösung staatlicher Strukturen (im Gegensatz zu einer Entwicklung, bei der Kirchen staatliche Strukturen übernehmen). Die Kirchengeschichte werde (u.a. auf der Website der hannoverschen Landeskirche) erzählt im Sinne der Eigenständigkeit als Einheit. Bekenntnis schaffe Einheit nach innen. Der Blick auf die sogenannten Brüel’schen Anträge in der hannoverschen Synode von 1869, damals eine Art Maximalforderung nach kirchlicher Eigenständigkeit, lehre jedoch, dass Eigenständigkeit auch aus dem Wunsch der Abgrenzung nach außen, d.h. nicht in die preußische Administration eingegliedert zu werden, aufgefasst werden konnte. In Ergänzung dieser beiden Funktionen der gewünschten kirchlichen Eigenständigkeit als Integration nach innen und Abgrenzung nach außen stellte Theißen mit dem Herausgeber des „Neuen Zeitblattes für die Angelegenheiten der lutherischen Kirche“ Konrad Münkel eine weitere, wenn auch seltene Position vor. Als Ansprechstelle und Fürsprecher hätte sie stärkere Beharrungskräfte gegenüber der staatlichen Administration versprochen als ein Provinzialkonsistorium Hannover. Eine ungeachtet innerer Pluralität geeinte kirchliche Stimme gegenüber dem Staat hält Theißen angesichts der Entwicklungen auf Grundlage der Weimarer Reichsverfassung nach wie vor für zukunftsweisend. Nicht Bekenntnis gibt in gesellschaftlichen Dingen die Form vor, sondern ermöglicht Orientierung (Ethik), die sich Form (Recht) sucht. Dr. Hendrik Niether aus Hannover referierte über „Jungevangelische Machtkritik. Ekklesiologie und Kirchenpolitik Otto Pipers (1891–1982) in der Weimarer Republik“. Für den weltoffenen und von der Jugendbewegung beeinflussten Göttinger Theologen war das Christentum eine Bewegung zur Menschlichkeit und zur Besinnung auf ursprüngliche Werte. Niether stellte den Werdegang und die ekklesiologische Suche des umstrittenen und 1933 entlassenen Theologen Piper dar – von radikaler Kirchenkritik über die Anerkennung der Institution Kirche bis hin zu einer kritischen Haltung gegenüber Macht und politischer Einflussnahme. Eine seiner Überzeugungen war, dass Kirche nicht durch Mehrheitsbeschlüsse, sondern durch Einheitsbeschlüsse gestaltet werden sollte. Diese Position stand im Widerspruch zur damaligen kirchlichen Verfassungswirklichkeit. 1926 initiierte Piper mit der „Deinser Konferenz“ eine Bewegung, die jedoch kirchenpolitisch wenig wirksam blieb. Auf die nichtöffentliche Mitgliederversammlung folgte die Abendveranstaltung mit einem Podiumsgespräch zum Thema „Ein Jahrhundert ohne Staatskirche!?“. Teilnehmende waren u.a. Prof. Dr. Thomas Kück und Prof. Dr. Michael Germann. Die Moderation übernahm Michael B. Berger. Der zweite Tagungstag begann mit einem Gottesdienst unter Mitwirkung von Landesbischof Ralf Meister in der Marktkirche. Thematisch stand das 75. Jubiläum des Grundgesetzes im Mittelpunkt. Im abschließenden Panel sprach Dr. Helmut Schirmer über die Oldenburger Schulkämpfe und deren Auswirkungen. Anschließend referierte PD Dr. Ralph Hennings über Heinrich Tielemann und die Verfassung der Oldenburger Kirche von 1920. Hennings zeigte, wie Tielemann die kirchliche Unabhängigkeit betonte und den religiösen Kern des Christentums hervorhob. Die Kirche verstand er als „Gewissen des Volkes“. Alle Beiträge regten zu lebhafter Diskussion an, bis die Tagung am 26. Mai um 13.30 Uhr beendet wurde. Prof. Dr. Thomas Kück dankte allen Beteiligten sowie der gastgebenden Gemeinde. Birgit HoffmannBericht über die Jahrestagung der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte in 2024